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Leitlinien ...

Für folgende Ausbildungsberufe erfüllen unsere Mitglieder detaillierte Leitlinien:

  1. Schwerpunkt der Ausbildung ist die Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen
    Veranstaltungskaufleute planen, organisieren und führen Veranstaltungen aller Arten und Größenordnungen durch. Sie arbeiten unter anderem bei Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft, die z.B. auf Messen, Kongresse, Konzerte, Events oder Sportveranstaltungen spezialisiert sind. Darüber hinaus existieren viele weitere Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. in Cateringunternehmen oder in der öffentlichen Verwaltung. Voraussetzung für den Erfolg der Ausbildung ist das Vermitteln der Vielfalt der beruflichen Aufgaben wie die Raum- und Programmplanung, Beauftragung von Veranstaltungstechnik, Catering, Stage Design sowie weitere Dienstleistungen wie Reise- und Übernachtungsplanung, Künstlerbuchungen und vieles mehr.

  2. Kaufmännische Grundlagen, Kalkulation, Buchhaltung, Controlling
    Die Vor- und Nachkalkulation von Veranstaltungen ist entscheidender Bestandteil der Ausbildung. Kostenarten, Kostenstellen, Budgetverwaltung und Grundzüge des Controllings müssen zwingend vermittelt werden. In diesem Zusammenhang sind auch die Erfassung und Dokumentation der Geschäftsfälle im Rahmen der Buchhaltung eine wichtige Voraussetzung, um die wirtschaftliche Situation des Unternehmens beurteilen zu können.

  3. Dienstleistungsqualität
    Veranstaltungskaufleute sind „Möglichmacher“. Eine Schlüsselkompetenz besteht im Erkennen von Kundenwünschen und der Fähigkeit, darauf professionell zu reagieren. In der Ausbildung wird unter anderem gelehrt, wie man als Dienstleister:in partnerschaftlich mit seinen Kund:innen Lösungen findet.

  4. Marketing & Kommunikation
    Marketing und Kommunikation sind wesentliche Lerninhalte der Ausbildung. Ob Öffentlichkeitsarbeit, Verkaufsförderung oder Imagepflege – es geht darum, Mitbewerber:innen und Märkte zu kennen sowie Marketing- und Kommunikationsinstrumente zielgerichtet einzusetzen. Stärken und Schwächen zu analysieren und sein Produkt diesen Parametern anzupassen, sind entscheidende Faktoren im Wettbewerb von morgen.

  5. Grundlagen der Veranstaltungstechnik
    Um die Belange der technischen Gewerke verstehen zu können, Ausschreibungen für den jeweiligen Bereich zu erstellen und Angebote entsprechend nachzuvollziehen benötigen Veranstaltungskaufleute ein gutes Grundlagenwissen über die Veranstaltungstechnik. Wie viel Zeit wird zum Beispiel zur Umgestaltung eines Saales benötigt, welche Grundbegriffe verwenden die technischen Gewerke wie Lichttechnik, Bühnentechnik oder auch AV-Medientechnik und was verbirgt sich unter anderem hinter den Zeichen der technischen Pläne für Bühne, Licht, Ton und Netzwerk.

  6. Rechtliche Rahmenbedingungen
    Veranstaltungskaufleute koordinieren die verschiedenen Gewerke einer Veranstaltung und tragen somit die Auswahlverantwortung. Um die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen rankt sich jedoch eine Fülle rechtlicher Rahmenbedingungen. Die Missachtung branchenrelevanter steuer-, abgaben-, versammlungs- oder ordnungsrechtlicher Vorschriften kann eine inhaltlich erfolgreiche Veranstaltung schnell zu einem Desaster werden lassen und erhebliche wirtschaftliche, finanzrechtliche, steuerrechtliche, schlimmstenfalls sogar Personenschäden zur Folge haben. Daher müssen Veranstaltungskaufleute über ein breites Wissen und Verständnis der branchenrelevanten Rechtsvorschriften verfügen, die ihnen in der Ausbildung praxisnah vermittelt werden.

  7. Umgang mit Kommunikationsmitteln (Soft- & Hardware)
    Der professionelle Umgang mit Kommunikationsmitteln des 21. Jahrhunderts ist in den verschiedenen Bereichen der Veranstaltungsplanung unerlässlich. Dazu gehören z.B. Systeme für Ticketing, Projektmanagement, Raumverwaltung und Kommunikation.

  8. Persönlichkeitsbildung, soziale Kompetenz, Soft Skills
    Zeitmanagement, effizientes Arbeiten, Teamwork und Empathie sind zum Thema Persönlichkeitsbildung nur einige Stichworte. Die Veranstaltungsbranche braucht weltoffene, kommunikative und lösungsorientierte Menschen, die Spaß an ihrer Arbeit haben – auch dies gilt es zu vermitteln.

  9. Projektmanagement
    Das komplexe Gebilde einer Veranstaltung besteht aus einer Vielzahl von Arbeitsabläufen unterschiedlicher Länge und Priorität. Jede Veranstaltung ist in ihren Rahmenbedingungen einzigartig, deshalb ist es unerlässlich, dass die Instrumente und Methoden des Projektmanagements vermittelt werden. Nur wenn Auszubildende die Verantwortung für die Organisation von Arbeitsabläufen übertragen bekommen, können sie lernen im Rahmen des Projektmanagements Prioritäten zu setzen.

  10. Verpflichtung zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte – wenn nötig im Ausbildungsverbund
    Nicht jeder Ausbildungsbetrieb kann alle im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Lerninhalte im eigenen Unternehmen vermitteln. Um die Ausbildung dennoch im vorgeschriebenen Umfang zu gewährleisten, sollte auf das Know-How von Partner:innen zurückgegriffen werden. Verantwortungsbewusste Ausbilder:innen ermöglichen den Austausch mit anderen Ausbildungsbetrieben, um z.B. Bereiche wie Buchhaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing oder Veranstaltungstechnik vollständig abbilden zu können.
  1. Schwerpunkt der Ausbildung ist die technische Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen
    Fachkräfte für Veranstaltungstechnik entwickeln Technikkonzepte und planen den Einsatz technischer Anlagen für Veranstaltungen, die sie auch aufbauen und bedienen. Sie betreuen den technischen Ablauf einer Veranstaltung und wirken bei der Durchführung aktiv mit.
    Egal ob Tagungen und Kongresse, Messen und Präsentationen, Konzerte, Theater-, Fernseh- und Studioproduktionen oder weitere Events aller Art – diese stehen im Mittelpunkt der Ausbildung. Die Größe der durchgeführten Events ist hier weniger entscheidend als die Möglichkeit, den Auszubildenden die gesamte Komplexität von Veranstaltungen nahe zu bringen: Gegebenheiten und Infrastruktur von Veranstaltungsorten, Sicherheit, Energieversorgung, Licht-, Ton- Bühnen- und Medientechnik, Spezialeffekte, Planung / Organisation / Koordination von Arbeitsabläufen, Dokumentation von Veranstaltungsabläufen.

  2. Konzipieren von Veranstaltungen – aus technischer Sicht
    Das technische Konzipieren sowie die Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen sind wichtige Bestandteile der Ausbildung. Fachkräfte für Veranstaltungstechnik lernen auch, wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen, Auftraggeber zu beraten und sich mit ihnen abzustimmen.

  3. Sicherheit von Veranstaltungen und Produktionen
    Bei immer komplexeren Veranstaltungen mit vielen Beteiligten und Besucher:innen besteht das Risiko, dass Personen-, Sach- oder Finanzschäden eintreten. Bereits im Vorfeld muss darauf geachtet werden, das Risiko richtig einzuschätzen und alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Deshalb müssen Fachkräfte für Veranstaltungstechnik die Gegebenheiten und die Infrastruktur von Veranstaltungsorten im Hinblick auf die Durchführbarkeit von Veranstaltungen und einzusetzender Technik beurteilen, die relevanten Vorschriften und Bestimmungen für die technischen Aufbauten beachten, sowie die Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen gewährleisten und bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU) mitwirken.

  4. Energieversorgung
    Das Errichten mobiler technischer Anlagen der Veranstaltungstechnik aber auch die Organisation und Prüfung der Energieversorgung sind wichtige Bestandteile der Ausbildung. Für Fachkräfte für Veranstaltungstechnik ist es unerlässlich zu lernen, welche Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen zu beachten sind, wie Stromkreise festgelegt, Leitungen und Verteilungseinrichtungen ausgewählt und angeschlossen werden und wie sie die Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen prüfen. Diese Inhalte können im Betrieb nur von qualifizierten Elektrofachkräften vermittelt werden. Der Betrieb muss daher mindestens eine:n Mitarbeiter:in mit der Qualifikation als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) vorweisen.

  5. Licht-, Ton-, Bühnen- und Medientechnik
    Fachkräfte für Veranstaltungstechnik wählen technisches Equipment – auch nach gestalterischen Gesichtspunkten – aus, bauen dieses auf, schließen es an, sichern und bedienen es und bauen es auch wieder ab. Sie prüfen die Funktion und Sicherheit der temporären Aufbauten sowie der Systeme und bedienen diese bei Proben und Veranstaltungen.

  6. Umgang mit Kommunikationsmitteln (Soft- & Hardware)
    Der professionelle Umgang mit dem PC und den Kommunikationsmitteln des 21. Jahrhunderts ist unerlässlich. Excel, Word und PowerPoint gehören auch bei Fachkräften für Veranstaltungstechnik mindestens dazu, ergänzt durch Kenntnisse von spezieller Software, z.B. der Warenwirtschaft oder CAD-Anwendungen. Auch Grundkenntnisse der Netzwerktechnik sind immer in der Technik elementar.

  7. Persönlichkeitsbildung, soziale Kompetenz, Soft Skills
    Zeitmanagement, effizientes Arbeiten, Teamwork und Empathie sind zum Thema „Persönlichkeitsbildung“ nur einige Stichworte. Die Veranstaltungsbranche braucht weltoffene, kommunikative und lösungsorientierte Menschen, die Spaß an ihrer Arbeit haben – auch dies gilt es zu vermitteln.

  8. Durchführen von Projekten: technische Planung und Durchführung von Veranstaltungen
    Das komplexe Gebilde einer Veranstaltung besteht aus einer Vielzahl von Arbeitsabläufen der unterschiedlichsten Beteiligten. Jede Veranstaltung ist in ihren Rahmenbedingungen einzigartig, deshalb ist es unerlässlich, dass Events auch im Ganzen durchgeführt werden.
    Dazu gehören insbesondere das Planen, Koordinieren, Umsetzen und Abschließen veranstaltungstechnischer Projekte im eigenen Arbeitsbereich.

    Nur, wenn Auszubildende eigenständig die Organisation und Durchführung übertragen bekommen, können sie lernen, Prioritäten zu setzen. Hier ist bei den Fachkräften für Veranstaltungstechnik auch die Überprüfung von Anlagen und Aufbauten sowie das Einweisen der Beteiligten vor Veranstaltungsbeginn relevant. Ebenfalls ist das Anfertigen von entsprechenden Protokollen sowie die Dokumentation des Projektablaufs eine wichtige Kompetenz.

  9. Verpflichtung zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte – wenn nötig im Ausbildungsverbund
    Nicht jeder Ausbildungsbetrieb der Veranstaltungswirtschaft kann die Vermittlung aller geforderten, relevanten Ausbildungsinhalte des aktuellen Rahmenlehrplanes im eigenen Unternehmen realisieren und muss daher auf das Know-How von Partner:innen zurückgreifen. Verantwortungsbewusste Ausbilder:innen ermöglichen den Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen Ausbildungsbetrieben, um zum Beispiel szenische Beleuchtung, Elektrotechnik oder Rigging abbilden zu können.
  1. Schwerpunkt der Ausbildung ist die Bedienung von Kamera und Licht, das Bearbeiten von Tönen und Schneiden des Rohmaterials
    Mediengestalter:innen Bild und Ton produzieren und bearbeiten, unter Berücksichtigung von redaktionellen, technischen und gestalterischen Vorgaben, Bild- und Tonaufnahmen. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst somit die Ideenentwicklung, Umsetzung und Nachbearbeitung der jeweiligen Medien. Neben Studio- und Produktionsräumen in Unternehmen der Filmwirtschaft oder Rundfunkanstalten zählen zu den Einsatzorten ebenso Außenübertragungen, Theater, Messen, Konzerte, Agenturen für Veranstaltungen, Medien, Marketing, Unternehmens- und Onlinekommunikation, sowie in der Öffentlichkeitsarbeit.

  2. Technikgrundlagen
    Anknüpfend an die Lerninhalte während der Ausbildung werden von Auszubildenden als Mediengestalter:innnen Bild und Ton ein gewisses Grundverständnis technischer Geräte und Zusammenhänge erwartet. Die Ausbildung setzt daher physikalische Grundlagen und das Interesse dessen voraus. Im Laufe der Ausbildung lernen die Auszubildenden die Funktionsweise und den Einsatz von technischen Betriebs-/Produktionsmitteln im Bereich Film-, Video- und Tonproduktion und Bild- und Tonbearbeitungsprogrammen kennen. Sie müssen eine Auswahl der Produktionsmittel zur Herstellung und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen treffen können, sowie diese einrichten, in Betrieb nehmen und eigenständig bedienen können.

  3. Produktion von Bild- und Tonaufnahmen
    Der berufsprofilgebende Kern innerhalb der Ausbildung bildet die Herstellung und Durchführung von Bild- und Tonaufnahmen sowie Bild- und Tonmischungen mit unterschiedlichen Produktionsmitteln und Einrichtungen und diese mit medienspezifischen Produktionssysteme vorzubereiten, zu konfigurieren, miteinander zu verbinden und vernetzen zu können. Hierzu zählt ebenso der Einsatz von Licht unter Berücksichtigung der technischen und gestalterischen Anforderungen. Eine weitere grundlegende Aufgabe ist das In Betrieb nehmen und die Prüfung der Funktionalität der Produktionsmittel und deren Einrichtung.

  4. Nachbearbeitung von Bild- und Tonproduktionen
    Mit der 2020 in Kraft getretenen Novellierung beinhaltet die Ausbildung der:des Mediengestalter:in Bild und Ton zudem die Ausbildung zum Film- und Videoeditor. Der Zusammenschluss beider Ausbildungen setzt aus diesem Grund nicht nur die Herstellung und Produktion voraus, sondern auch die umfangreiche Nachbearbeitung des Bild- und Tonmaterials und anschließende Kenntnis über Vertriebs- und Verbreitungswege.

  5. Rechtliche Grundlagen der Medienproduktion sowie sicheres und gesundes Arbeiten
    Mediengestalter:innen Bild und Ton arbeiten in diversen Bereichen, die Genehmigungen und Richtlinien unterliegen. Dazu zählen insbesondere Urheberrechte, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Musikrechte und Nutzungs- und Verwertungsrechte. Bei redaktionellen Tätigkeiten ist ebenso auf die Richtlinien des deutschen Presserats zu achten.
    Um insbesondere bei mobilen Produktionen und Produktionen bei Veranstaltungen Gefährdungen zu vermeiden ist die Fachinformation der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und des Arbeitskreises der Sicherheitsingenieure der Medienbetriebe hinsichtlich der grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen zu kennen. Insbesondere Art und Umfang der Verantwortung bei den Teameinsätzen spielt hier eine große Rolle. Zudem sind die einschlägigen Bestimmungen der jeweiligen Versammlungsstättenverordnung zu berücksichtigen.

  6. Persönlichkeitsbildung, soziale Kompetenz, Soft Skills
    Im Bereich der Persönlichkeitsbildung wird darauf Wert gelegt, die Auszubildenden in ihrem persönlichen Bestreben zu unterstützen und zu fördern. Wichtig sind dabei Maßnahmen die Teamarbeit lehren und fordern, sowie Konfliktbewältigung im Team und mit Vorgesetzten behandeln. Den Auszubildenden soll weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, sich kreativ zu entfalten und daraus zu lernen wie Kreativtechniken angewendet und moderiert werden.

  7. Ausbildung der individuellen Stärken durch zwei Wahlqualifikationen (Auswahl von bis zu 18 Wahlqualifikationen)
    Die Auszubildenden können aufbauend auf ihren erlangten Grundkenntnissen zwei Wahlqualifikationen wählen, die in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb umgesetzt werden. Die erste Wahlqualifikation dauert zwanzig Wochen und bildet den Ausbildungsschwerpunkt in einem der vier Bereiche: Kameraproduktion, Studio-, Außenübertragungs- und Bühnenproduktionen, Postproduktion oder Ton. Bei der zweiten vertiefenden Wahlqualifikation, welche zwölf Wochen dauert, kann aus insgesamt achtzehn Qualifikationen gewählt werden. Zur Auswahl stehen z.B. „Kamerasysteme bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen einrichten und einsetzen“, „Medienpräsentationen bei Veranstaltungen durchführen“, „Fiktionale Formate produzieren“ oder „Produktionen organisieren und koordinieren“. Der Betrieb ist demnach verpflichtet die bereits im Ausbildungsvertrag vereinbarten Wahlqualifikationen in Form von personellen, sachlichen und zeitlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

  8. Verpflichtung zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte – wenn nötig im Ausbildungsverbund
    Nicht jeder Ausbildungsbetrieb kann die Vermittlung aller geforderten, relevanten und umfangreichen Ausbildungsinhalte im eigenen Unternehmen realisieren und muss daher auf das Know-How von Partner:innen zurückgreifen. Verantwortungsbewusste Ausbildungsbetriebe und Ausbilder:innen ermöglichen den Austausch und Kooperationen mit anderen Ausbildungsbetrieben, um zum Beispiel bestimmte Produktionsbereiche abbilden zu können.

Werde Teil von 100PRO.

Ein 100PRO Ausbildungsbetrieb verspricht die folgenden Voraussetzungen zur Sicherstellung einer qualifizierten Ausbildung in der Messe-, Kultur-, Medien- und Veranstaltungswirtschaft, sowie im Bereich Broadcast zu erfüllen:

Das Unternehmen/der Ausbildungsbetrieb …

  • versteht sich als Teil der Messe-, Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und erbringt einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeiten in diesem Bereich.
  • verfügt mindestens über einen Mitarbeitenden mit Ausbildereignung gemäß „Ausbilder-Eignungsverordnung“. Diese oder der beauftragte/ zuständige Ausbildende muss über eine zur Vermittlung der vorgeschriebenen Lerninhalte hinreichende Erfahrung in der Veranstaltungswirtschaft verfügen.
  • weist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen qualifiziertem Fachpersonal und Auszubildenden auf. Der Betrieb sollte nicht mehr Auszubildende als qualifiziertes Fachpersonal beschäftigen. Auszubildende werden nicht als kostengünstige Arbeitskräfte gesehen.
  • hält sich an die gesetzlichen Vorschriften wie, insbesondere das Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz, sowie das Jugendschutzgesetz. Der Betrieb stellt die notwendige PSA (Persönliche Schutzausrüstung) und ermöglicht den regelmäßigen Schulbesuch der Auszubildenden. Das Unternehmen informiert sich kontinuierlich über einschlägige Verordnungen.
  • verpflichtet sich zur Vermittlung der im Ausbildungsrahmenplan festgelegten Ausbildungsinhalte.
  • legt der Ausbildung einen betrieblichen Ausbildungsplan zugrunde. Die Auszubildenden erhalten eine Einarbeitung, Ausbildungsziele werden definiert und alle relevanten Inhalte werden, ggf. in verschiedenen Abteilungen oder gemeinsam mit Partnern, vermittelt.
  • führt Lehrunterweisungen durch. Dazu zählen die methodische Vermittlung aller Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse, die zur Erfüllung einer bestimmten Arbeitsaufgabe notwendig sind, sowie die dafür erforderlichen Verhaltensweisen und entsprechendes Verantwortungsbewusstsein.
  • geht bei Bedarf Kooperationen mit anderen Partner:innen ein, sofern aufgrund der Betriebsausrichtung oder fehlendem Fachpersonal nicht alle Bereiche der Ausbildung eigenständig abgedeckt werden können.
  • nutzt die Initiative 100PRO als Impulsgeber, Ansprechpartner und Sprachrohr, um die Ausbildung in der Veranstaltungswirtschaft insgesamt qualitativ zu verbessern, sowohl von betrieblicher als von auch schulischer Seite.